Start / Wissen

Häufige Fragen

Kurze, verständliche Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Datenschutz

Ab wann brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

In Deutschland in der Regel dann, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Dazu zählt praktisch jeder, der regelmäßig am Computer mit Kunden-, Patienten- oder Mitarbeiterdaten arbeitet, auch in Teilzeit.

Unabhängig von der Zahl gilt die Pflicht außerdem, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, Daten geschäftsmäßig übermittelt werden oder Ihre Kerntätigkeit die umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten ist (Art. 37 DSGVO).

Wir brauchen keinen Datenschutzbeauftragten – gilt die DSGVO dann für uns nicht?

Doch. Alle Pflichten der DSGVO gelten weiter, etwa das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Verträge zur Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen und die Meldung von Datenpannen. Die Verantwortung liegt dann direkt bei der Geschäftsleitung. Auch dabei unterstützen wir Sie gern.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Das hängt von Größe, Branche und Ausgangslage Ihres Unternehmens ab. Wir arbeiten mit einer monatlichen Pauschale, die wir vorab mit Ihnen vereinbaren. So bleiben die Kosten planbar. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch.

Was ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?

Eine Übersicht aller Vorgänge, bei denen Ihr Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Lohnabrechnung, Kundenverwaltung oder Bewerbungen. Für jeden Vorgang stehen dort Zweck, betroffene Daten, Empfänger, Löschfristen und Schutzmaßnahmen (Art. 30 DSGVO). Die Aufsichtsbehörde kann es jederzeit anfordern.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag und wann brauchen wir einen?

Immer dann, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, zum Beispiel Ihr IT-Dienstleister, ein Cloud-Anbieter, das Lohnbüro oder ein Newsletter-Dienst. Der Vertrag regelt, dass der Dienstleister die Daten nur nach Ihren Weisungen und geschützt verarbeitet (Art. 28 DSGVO).

Was müssen wir bei einer Datenpanne tun?

Schnell handeln. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, nachdem Sie davon erfahren haben (Art. 33 DSGVO). Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen informiert werden.

Typische Fälle sind eine falsch versendete E-Mail mit Kundendaten, ein verlorenes Notebook oder ein Angriff mit Schadsoftware. Melden Sie sich im Zweifel sofort bei uns, wir helfen bei der Bewertung und der Meldung.

Wie oft müssen Mitarbeitende im Datenschutz geschult werden?

Das Gesetz nennt keinen festen Rhythmus. Neue Mitarbeitende sollten früh eingewiesen werden, alle anderen regelmäßig auffrischen, bewährt hat sich etwa ein Turnus von ein bis zwei Jahren. Wichtig ist, dass Sie die Schulungen dokumentieren.

IT-Sicherheit und NIS2

Betrifft NIS2 auch unser Unternehmen?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 für Unternehmen aus 18 Sektoren. Als Faustregel sind Sie ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme in einem dieser Sektoren betroffen. Einige Anbieter fallen unabhängig von ihrer Größe darunter.

Eine erste Einschätzung in zwei Minuten bietet unser NIS2-Schnellcheck.

Wir fallen nicht unter NIS2 – müssen wir trotzdem etwas tun?

Oft ja, zumindest indirekt. Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette nachweisen und geben die Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister weiter. Außerdem verlangen Cyberversicherungen zunehmend Nachweise. Eine gute IT-Dokumentation und ein Notfallplan zahlen sich deshalb immer aus.

Wir haben einen Verdacht auf einen Cyberangriff. Was jetzt?

Betroffene Geräte vom Netzwerk trennen, aber nicht ausschalten, damit flüchtige Spuren erhalten bleiben. Nichts löschen oder neu installieren. Rufen Sie uns an unter +49 170 5927492. Wir sichern die Beweise gerichtsfest und helfen beim Wiederanlauf. Mehr dazu unter IT-Forensik.

Wie funktioniert die Fernwartung und ist sie sicher?

Sie laden unser Quick-Support-Modul herunter, starten es und nennen uns am Telefon Ihre ID und das angezeigte Kennwort. Eine Verbindung entsteht nur, wenn Sie das Modul selbst starten, und die Übertragung ist verschlüsselt. Nach dem Schließen ist kein Zugriff mehr möglich.

ISDMS

Werden bei ISDMS Daten in die Cloud übertragen?

Nein. ISDMS läuft vollständig offline auf Ihrem Windows-Rechner. Ihre Angaben und die erzeugten Dokumente bleiben bei Ihnen.

Wie bekomme ich die Demoversion?

Füllen Sie das kurze Formular auf der ISDMS-Seite aus. Wir melden uns mit dem Zugang zur Demoversion.

Gibt es Support und Updates für ISDMS?

Ja. ISDMS ist unsere Eigenentwicklung und wird ständig weiterentwickelt – der Fragenkatalog wird bei neuen gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Bei Fragen zur Anwendung erreichen ISDMS-Kunden unseren Support per E-Mail an tool-support@sec-expert.de.

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Unverbindlich und persönlich – buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch oder rufen Sie an.