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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEC-EXPERT – Datenschutz/IT-Services · Inhaber Marcel Paes · Messerschmittstraße 25 · 53925 Kall
Stand: November 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

A 1 Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SEC-EXPERT – Datenschutz/IT-Services, Inhaber Marcel Paes, Messerschmittstraße 25, 53925 Kall (nachfolgend „SEC-EXPERT“ oder „wir“) und unseren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.

(2)Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht. Auf Verlangen weist uns der Kunde seine Unternehmereigenschaft nach.

(3)Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen leisten. Sie gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(4)Für einzelne Leistungsarten gelten ergänzend die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) in den Teilen B bis G dieses Dokuments:

  • a)Teil B – IT-Dienstleistungen (Einrichtung, Wartung, Fehlerbehebung, Zeitkontingente)
  • b)Teil C – Beratung sowie externer Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter
  • c)Teil D – Werkleistungen (Webseiten, Individualsoftware, Konzepte und Dokumentationen)
  • d)Teil E – Lieferung von Hardware und Standardsoftware Dritter
  • e)Teil F – Cloud- und Hosting-Leistungen
  • f)Teil G – Softwarelizenz ISDMS

(5)Es gilt folgende Rangfolge: (1.) die individuelle Vereinbarung, insbesondere Angebot und Auftragsbestätigung, (2.) die einschlägigen BVB, (3.) diese Allgemeinen Bestimmungen in Teil A, (4.) die gesetzlichen Vorschriften.

A 2 Angebot und Vertragsschluss

(1)Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Darstellungen auf unserer Webseite, in Preislisten und Prospekten sind kein verbindliches Angebot.

(2)Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder dadurch zustande, dass wir mit der Leistung beginnen. Bei verbindlichen Angeboten kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme des Kunden in Textform zustande.

(3)Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

A 3 Leistungserbringung

(1)Art und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung.

(2)Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer einzusetzen. Werden dabei personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (A 10).

(3)Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, höherer Gewalt oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen, verlängern Fristen angemessen.

A 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)Der Kunde unterstützt uns bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig, vollständig und kostenfrei die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.

(2)Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung seiner Systeme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Systemen stellt er sicher, dass eine aktuelle und vollständige Sicherung vorliegt, sofern nicht die Datensicherung selbst vertraglich von uns übernommen wurde.

(3)Erbringt der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, können wir den dadurch entstehenden Mehraufwand nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen berechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4)Der Kunde teilt uns Änderungen seiner Firma, Anschrift, Rechnungs- und E-Mail-Adresse unverzüglich mit.

A 5 Preise und Zahlung

(1)Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, ansonsten unsere bei Vertragsschluss gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Leistungen nach Aufwand werden nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet. Reisezeiten und Fahrtkosten werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3)Rechnungen werden per E-Mail übermittelt. Sie sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB.

(4)Laufende Entgelte für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Lizenzen, Cloud-Leistungen, Beauftragtenverträge) werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5)Bei Aufträgen mit einem Netto-Auftragswert von mehr als 2.500 € oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden können wir eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Leistet der Kunde diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten.

(6)Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Kunde die anfallenden Bankgebühren.

(7)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

A 6 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen

(1)Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten oder mit automatischer Verlängerung können wir die laufenden Entgelte mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Eine Anpassung ist nur zulässig, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten seit Vertragsschluss bzw. seit der letzten Anpassung erhöht haben, insbesondere Personal-, Lizenz-, Hosting-, Infrastruktur- und Energiekosten. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.

(2)Wir teilen eine Preisanpassung mindestens vier Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Entgelt, kann der Kunde den Vertrag abweichend von vereinbarten Fristen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin.

A 7 Haftung

(1)Wir haften unbeschränkt

  • a)bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • b)für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • c)bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie,
  • d)nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3)Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4)Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(5)Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(6)Ein Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen.

A 8 Verjährung

(1)Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit in den BVB nichts anderes bestimmt ist.

(2)Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche nach A 7 Abs. 1, für Ansprüche wegen Mängeln eines Bauwerks oder von Sachen, die für ein Bauwerk verwendet wurden, sowie in den Fällen der §§ 445b und 478 BGB. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3)Für alle übrigen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

A 9 Vertraulichkeit

(1)Beide Vertragspartner behandeln alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Vertraulich sind insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Informationen über IT-Systeme, Sicherheitsmaßnahmen, Schwachstellen und Zugangsdaten sowie Ergebnisse von Audits und Prüfungen.

(2)Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung werden, die dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(3)Zugangsdaten und Passwörter übermittelt der Kunde nur über einen sicheren Weg. Wo möglich, gibt der Kunde Zugangsdaten selbst ein oder richtet für uns ein eigenes, personalisiertes Konto ein.

A 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1)Beide Vertragspartner beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2)Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten oder bei der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, schließen die Vertragspartner einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht den Regelungen dieser AGB in seinem Anwendungsbereich vor.

(3)Informationen zur Verarbeitung der Daten unserer Kunden und Ansprechpartner finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.sec-expert.de/datenschutz.html.

A 11 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1)An den von uns erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Dokumentationen, Konzepte, Richtlinien, Berichte, Schulungsunterlagen) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares Recht, diese für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und anzupassen.

(2)Vorlagen, Werkzeuge, Methoden, Fragenkataloge und allgemeines Know-how, die wir unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt haben oder einsetzen, verbleiben bei uns. Wir dürfen sie weiterhin für andere Kunden verwenden, ohne vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben.

(3)Abweichende Regelungen für Software und Webseiten enthalten Teil D und Teil G.

A 12 Referenznennung

Wir dürfen den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz nennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

A 13 Kündigung aus wichtigem Grund

(1)Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(2)Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart ist.

A 14 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von SEC-EXPERT in Kall, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3)Erfüllungsort ist der Sitz von SEC-EXPERT, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4)Änderungen dieser AGB werden für bestehende Verträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform wirksam. Für neue Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung.

(5)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Teil B – Besondere Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen

B 1 Gegenstand

(1)Diese BVB gelten für IT-Dienstleistungen, insbesondere die Einrichtung, Installation, Konfiguration und Wartung von Hard- und Software, die Fehleranalyse und -behebung, Fernwartung, Einweisungen sowie für Wartungs- und Serviceverträge, die auf Basis von Dienstleistungen erbracht werden.

(2)Diese Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Wir schulden die fachgerechte Tätigkeit nach dem Stand der Technik, nicht einen bestimmten Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

B 2 Durchführung

(1)Bei Aufträgen zur Fehlerbehebung ist die Ursachensuche Bestandteil der Leistung. Wir gehen dabei nach fachlichem Ermessen vor und prüfen in der Regel zunächst die wahrscheinlichsten Ursachen.

(2)Ist zur Fehlerbehebung die Beschaffung von Hardware, Software oder Verbrauchsmaterial erforderlich, holen wir vorher die Zustimmung des Kunden ein. Für die Beschaffung gilt Teil E.

(3)Übernehmen wir die Installation von Software, installieren wir die vereinbarte Version, ansonsten die bei Installation aktuelle, vom Hersteller freigegebene Version einschließlich der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Sicherheitsupdates. Die laufende Aktualisierung danach schulden wir nur, wenn sie vereinbart ist (z. B. im Rahmen eines Wartungsvertrags).

(4)Konfiguration und Einstellungen nehmen wir nach fachlichem Ermessen vor, soweit der Kunde keine Vorgaben macht. Wir dokumentieren wesentliche Einstellungen auf Wunsch des Kunden.

(5)Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, sofern kein Festpreis in Textform vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt im Takt von 15 Minuten. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit.

B 3 Zeitkontingente

(1)Erworbene Zeitkontingente kann der Kunde während unserer Geschäftszeiten per E-Mail oder telefonisch abrufen. Reaktionszeiten schulden wir nur, wenn sie in Textform vereinbart sind.

(2)Nicht verbrauchte Stunden eines Zeitkontingents können angespart und innerhalb von zwölf Monaten ab dem Erwerb des Kontingents in Anspruch genommen werden. Danach verfallen sie ohne Erstattung.

B 4 Besondere Mitwirkungspflichten

(1)Der Kunde stellt für die Einrichtung von Hardware die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse am Aufstellort bereit.

(2)Der Kunde verschafft uns Zugang zu den betroffenen Räumen und Systemen. Für Arbeiten mit Administratorrechten richtet der Kunde für uns ein eigenes Konto ein oder gibt die Zugangsdaten selbst ein. Fernwartungssitzungen werden nur mit Zustimmung des Kunden aufgebaut.

B 5 Leistungsstörungen

(1)Erbringen wir eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß und haben wir dies zu vertreten, erbringen wir die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten erneut, sofern der Kunde dies unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform rügt.

(2)Gelingt die vertragsgemäße Erbringung auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, kann der Kunde die Vergütung für die betroffene Leistung angemessen kürzen oder einen Wartungs- bzw. Servicevertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(3)Schadensersatzansprüche richten sich nach A 7.

B 6 Laufzeit von Wartungs- und Serviceverträgen

(1)Wartungs-, Pflege- und Serviceverträge mit fester Laufzeit verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.

(2)A 13 (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt.

Teil C – Besondere Vertragsbedingungen für Beratung und externe Beauftragte

C 1 Gegenstand

(1)Diese BVB gelten für Beratungsleistungen in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und IT-Compliance, für Audits und Schulungen sowie für die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter (Art. 37 ff. DSGVO) und externer Informationssicherheitsbeauftragter.

(2)Diese Leistungen sind Dienstleistungen. Wir schulden eine sorgfältige, fachkundige Beratung und Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht das Ergebnis einer behördlichen Prüfung oder Zertifizierung.

C 2 Verantwortung des Kunden und Abgrenzung zur Rechtsberatung

(1)Die Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten verbleibt beim Kunden als Verantwortlichem. Wir beraten, überwachen und empfehlen; die Entscheidung über und die Umsetzung von Maßnahmen obliegen dem Kunden.

(2)Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, soweit sie nicht zu den gesetzlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehören oder als Nebenleistung nach § 5 RDG zulässig sind. Für eine Rechtsberatung im Einzelfall empfehlen wir die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

(3)Unsere Empfehlungen beruhen auf den Informationen, die der Kunde uns zur Verfügung stellt. Für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden haften wir nicht.

C 3 Externe Beauftragte

(1)Der Kunde benennt uns bzw. die von uns bestimmte Person gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde und veröffentlicht die Kontaktdaten, soweit gesetzlich erforderlich.

(2)Der Kunde stellt sicher, dass der Beauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle relevanten Fragen eingebunden wird, Zugang zu den erforderlichen Informationen und Verarbeitungsvorgängen erhält und bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei handeln kann (Art. 38 DSGVO).

(3)Der Leistungsumfang (z. B. enthaltene Stunden, Vor-Ort-Termine, Schulungen) ergibt sich aus dem Vertrag. Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere bei Datenschutzverletzungen, Behördenanfragen oder Projekten, werden nach Aufwand berechnet.

(4)Beauftragtenverträge haben, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Mit Vertragsende widerruft der Kunde die Benennung und teilt dies, soweit erforderlich, der Aufsichtsbehörde mit.

C 4 Audits und Schulungen

(1)Audit- und Prüfergebnisse geben den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung auf Grundlage der geprüften Stichproben und der erteilten Auskünfte wieder.

(2)Für Schulungen erhalten Teilnehmende auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Für Online-Schulungen über die SEC-EXPERT Akademie gelten ergänzend deren gesonderte Nutzungsbedingungen.

Teil D – Besondere Vertragsbedingungen für Werkleistungen

D 1 Gegenstand

(1)Diese BVB gelten für die Erstellung von Webseiten, Individualsoftware, Skripten und sonstigen nach den Anforderungen des Kunden zu erstellenden Werken, soweit ein bestimmter Erfolg geschuldet ist (§§ 631 ff. BGB).

(2)Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und einer gegebenenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung. Änderungswünsche nach Vertragsschluss setzen wir nach gesonderter Vereinbarung um und berechnen den Mehraufwand.

D 2 Inhalte und Mitwirkung des Kunden

(1)Der Kunde stellt Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte rechtzeitig und in geeignetem Format zur Verfügung. Er versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an diesen Inhalten verfügt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, es sei denn, er hat die Verletzung nicht zu vertreten.

(2)Die Verantwortung für die rechtlichen Inhalte der Webseite (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung) trägt der Kunde. Erstellen wir solche Texte auf Wunsch, handelt es sich um Vorschläge, die der Kunde prüft und freigibt.

(3)Leistungen Dritter, die für den Betrieb erforderlich sind (z. B. Domain, Hosting, Baukastensysteme, Lizenzen für Schriften und Bilder), beauftragt der Kunde im eigenen Namen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

D 3 Abnahme

(1)Nach Fertigstellung stellen wir das Werk zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2)Das Werk gilt als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Die Veröffentlichung einer Webseite bzw. die produktive Nutzung durch den Kunden steht der Abnahme gleich.

D 4 Mängelansprüche

(1)Bei Mängeln leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe von A 7 verlangen.

(2)Die Verjährung richtet sich nach A 8.

D 5 Nutzungsrechte

(1)Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an dem individuell für ihn erstellten Werk ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedarf gesonderter Vereinbarung.

(2)An wiederverwendbaren Komponenten, Bibliotheken, Vorlagen und Werkzeugen, die wir unabhängig vom Auftrag entwickelt haben, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Werks. Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen.

(3)Quellcode schulden wir nur, wenn dies vereinbart ist.

(4)Wir dürfen in Webseiten einen dezenten Hinweis auf SEC-EXPERT als Ersteller aufnehmen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.

Teil E – Besondere Vertragsbedingungen für die Lieferung von Hardware und Standardsoftware

E 1 Gegenstand

Diese BVB gelten für den Verkauf von Hardware, Zubehör und Standardsoftware anderer Hersteller. Für die Einrichtung gelten zusätzlich die BVB in Teil B. Für die Software ISDMS gilt ausschließlich Teil G.

E 2 Lieferung

(1)Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

(2)Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so vereinbart sind. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

(3)Wir liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist, bis zur ersten verschließbaren Tür am vereinbarten Lieferort. Der Kunde sorgt für eine geeignete Zufahrt und einen freien Transportweg.

(4)Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden über, beim Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen.

E 3 Standardsoftware anderer Hersteller

(1)Bei Standardsoftware anderer Hersteller verschaffen wir dem Kunden die Nutzungsrechte in dem Umfang, den die Lizenzbedingungen des Herstellers vorsehen. Diese stellen wir dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

(2)Die Bereitstellung kann durch Lizenzschlüssel und Download erfolgen. Datenträger und gedruckte Dokumentation schulden wir nur, wenn dies vereinbart ist.

(3)Die Prüfung, ob Hard- und Software für den beabsichtigten Einsatz und die Systemumgebung des Kunden geeignet sind, obliegt dem Kunden, sofern wir die Eignung nicht ausdrücklich in Textform bestätigt haben.

E 4 Mängelansprüche

(1)Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen (§ 377 HGB).

(2)Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz nach Maßgabe von A 7 verlangen.

(3)Mängelansprüche bestehen nicht bei Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Herstellervorgaben (z. B. zu Stromversorgung und Raumklima), eigenmächtige Eingriffe oder natürlichen Verschleiß.

(4)Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nicht A 7 Abs. 1 eingreift.

(5)Die Verjährung richtet sich nach A 8.

E 5 Eigentumsvorbehalt

(1)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

(2)Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungsbetrags ab. Er bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.

(3)Bei Zahlungsverzug können wir nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.

(4)Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden frei.

Teil F – Besondere Vertragsbedingungen für Cloud- und Hosting-Leistungen

F 1 Gegenstand

(1)Diese BVB gelten für die Bereitstellung von Rechenzentrumskapazitäten, Hosting und Software zur Nutzung über das Internet („Software as a Service“), soweit diese von uns selbst oder über Unterauftragnehmer erbracht werden.

(2)Der Umfang der Leistungen, insbesondere Speicher- und Transfervolumen, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.

(3)Die Anbindung des Kunden an das Internet sowie die auf seiner Seite erforderliche Hard- und Software sind nicht Vertragsgegenstand.

F 2 Verfügbarkeit und Wartung

(1)Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit der Dienste von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt zum Internet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2)Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Netze) sowie Ausfälle, die vom Kunden zu vertreten sind.

(3)Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigen sie rechtzeitig an.

(4)Für Cloud- und Hosting-Leistungen setzen wir insbesondere die Infrastruktur der IONOS SE (Rechenzentren in Deutschland) und der Wix.com Ltd. (Rechenzentren u. a. in den USA und in Irland) ein. Welche Infrastruktur für eine Leistung genutzt wird, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Werden dabei personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union übermittelt, geschieht dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere eines Angemessenheitsbeschlusses oder von EU-Standardvertragsklauseln. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

F 3 Pflichten des Kunden

(1)Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert uns unverzüglich, wenn Unbefugte Kenntnis erlangt haben könnten.

(2)Der Kunde nutzt die Dienste nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zum Versand von Spam oder für Angriffe auf andere Systeme.

(3)Gefährdet der Kunde die Sicherheit oder Verfügbarkeit unserer Systeme oder besteht hierfür ein durch Tatsachen begründeter Verdacht, können wir die betroffenen Dienste vorübergehend sperren. Wir informieren den Kunden unverzüglich und heben die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.

(4)Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste durch ihn beruhen, soweit er diese zu vertreten hat.

F 4 Nutzungsrechte bei Software as a Service

(1)Wir räumen dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Eine Überlassung der Software selbst erfolgt nicht.

(2)Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist (§§ 69d, 69e UrhG).

F 5 Support

(1)Wir leisten Support während unserer Geschäftszeiten per E-Mail. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.

(2)Störungsmeldungen sollen den Fehler und die Umstände seines Auftretens so genau beschreiben, wie es dem Kunden möglich ist.

F 6 Mängel

(1)Für Mängel gelten die mietrechtlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen ist.

(2)Wird die vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten, mindert sich das Entgelt für den betroffenen Zeitraum anteilig.

F 7 Laufzeit und Vertragsende

(1)Verträge über Cloud- und Hosting-Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2)Vor Vertragsende kann der Kunde seine Daten in einem gängigen Format exportieren. Auf Wunsch unterstützen wir ihn dabei gegen Vergütung nach Aufwand. 30 Tage nach Vertragsende löschen wir die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

(3)Bei einem Zahlungsverzug von mehr als einem Monat können wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.

Teil G – Besondere Vertragsbedingungen für die Softwarelizenz ISDMS

G 1 Vertragsgegenstand

(1)Diese BVB gelten für die zeitlich befristete Überlassung der Software ISDMS (Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystem), einer Eigenentwicklung von SEC-EXPERT, einschließlich der zugehörigen Fragenkataloge, Auswertungsregeln, Dokumentvorlagen und Dokumentation (zusammen „Software“).

(2)ISDMS ist eine Windows-Anwendung (64 Bit), die auf dem Rechner des Kunden installiert wird und ohne Verbindung zu Servern von SEC-EXPERT betrieben werden kann. Funktionsumfang und Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung auf www.sec-expert.de.

(3)Die Überlassung erfolgt auf Zeit gegen ein laufendes Entgelt (Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB). Eine dauerhafte Überlassung oder ein Erwerb der Software findet nicht statt.

G 2 Lizenzpakete

(1)Wir bieten folgende Lizenzpakete an:

  • a)Paket „Unternehmen“: Nutzung für die Erhebung und Dokumentation des eigenen Unternehmens des Kunden an einem Arbeitsplatz.
  • b)Paket „Partner“: Nutzung durch Datenschutzbeauftragte, IT-Berater und Systemhäuser für eine unbegrenzte Anzahl eigener Mandanten an zwei Arbeitsplätzen, einschließlich der Möglichkeit, Dokumente mit eigenem Logo zu erzeugen (White-Label) und vorrangiger Bearbeitung von Supportanfragen.

(2)Weitere Arbeitsplätze können zum jeweils gültigen Preis hinzugebucht werden.

(3)Ein Arbeitsplatz ist ein einzelner Rechner, auf dem die Software installiert und genutzt wird. Die gleichzeitige Nutzung derselben Lizenz auf mehreren Rechnern ist nicht zulässig. Der Kunde darf die Software auf einen anderen Rechner übertragen, wenn er sie vom bisherigen Rechner entfernt.

G 3 Vertragsschluss und Bereitstellung

(1)Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Lizenz zustande.

(2)Wir stellen die Software zum Download bereit und übersenden die Lizenzdatei per E-Mail. Die Installation und Einrichtung nimmt der Kunde selbst vor. Einrichtung und Schulung durch uns sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten; hierfür gilt Teil B bzw. Teil C.

(3)Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Übersendung der Lizenzdatei.

G 4 Nutzungsrechte

(1)Wir räumen dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Umfang des gebuchten Lizenzpakets für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2)Im Paket „Partner“ darf der Kunde die Software im Rahmen seiner eigenen Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit für seine Mandanten einsetzen. Die Mandanten erhalten dadurch keine Nutzungsrechte an der Software. Eine Weitergabe der Software oder der Lizenzdatei an Mandanten oder sonstige Dritte ist nicht gestattet.

(3)Der Kunde darf eine Sicherungskopie der Software anfertigen, soweit dies für die künftige Nutzung erforderlich ist (§ 69d Abs. 2 UrhG). Darüber hinaus darf er die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend zulässig ist.

(4)Der Kunde darf Lizenzprüfungen und Schutzmechanismen nicht umgehen sowie Urheberrechtshinweise und Kennzeichnungen in der Software nicht entfernen oder verändern. Die White-Label-Funktion im Paket „Partner“ betrifft nur die erzeugten Dokumente, nicht die Software selbst.

(5)Fragenkataloge, Auswertungsregeln und Vorlagen sind urheberrechtlich und als Datenbank geschützt. Der Kunde darf sie nicht ganz oder in wesentlichen Teilen entnehmen, um sie außerhalb der Software zu nutzen oder ein konkurrierendes Produkt zu erstellen.

(6)Die Software kann Komponenten Dritter, insbesondere Open-Source-Komponenten, enthalten. Für diese gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen, die in der Software bzw. Dokumentation aufgeführt sind.

G 5 Rechte an den erzeugten Dokumenten

(1)Die mit der Software erzeugten Dokumente (z. B. IT-Dokumentation, Notfallhandbuch, Notfallkarte, Maßnahmenplan, Auditbericht) darf der Kunde zeitlich unbeschränkt, auch nach Vertragsende, für eigene Zwecke nutzen, bearbeiten und – im Paket „Partner“ – an seine Mandanten weitergeben.

(2)Die Inhalte der Dokumente beruhen auf den Angaben des Kunden. Für diese Angaben und die Weitergabe an Dritte ist allein der Kunde verantwortlich.

G 6 Updates und Weiterentwicklung

(1)Während der Vertragslaufzeit stellt SEC-EXPERT Updates der Software und neue Stände der Fragenkataloge bereit, soweit verfügbar. Updates werden als signierte Pakete ausgeliefert.

(2)Wir entwickeln die Software laufend weiter. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Weiterentwicklungen besteht nicht. Wir dürfen Funktionen ändern oder ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kernumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(3)Der Kunde ist gehalten, bereitgestellte Updates zeitnah zu installieren. Support und Mängelbeseitigung leisten wir für die jeweils aktuelle Version und die Vorversion.

G 7 Daten des Kunden

(1)Die Software speichert alle Erhebungsdaten ausschließlich lokal auf dem Rechner oder Speicherort des Kunden. Eine Übertragung an SEC-EXPERT oder Dritte findet durch die Software nicht statt. Für die Nutzung der Software ist kein Benutzerkonto bei SEC-EXPERT erforderlich.

(2)Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er sichert die Daten der Software regelmäßig, insbesondere vor der Installation von Updates.

(3)Da SEC-EXPERT keinen Zugriff auf die mit der Software verarbeiteten Daten hat, findet durch die Überlassung der Software keine Auftragsverarbeitung statt. Erhalten wir im Rahmen von Support, Fernwartung, Einrichtung oder Datenübernahme Zugriff auf personenbezogene Daten, gilt A 10 Abs. 2.

(4)Im Paket „Partner“ ist der Kunde gegenüber seinen Mandanten für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Mandantendaten verantwortlich.

G 8 Keine Rechtsberatung, Verantwortung für Ergebnisse

(1)Die Software ist ein Hilfsmittel zur strukturierten Erhebung und Dokumentation. Die Qualität der Ergebnisse hängt von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Kunden ab.

(2)Auswertungen, Befunde und Empfehlungen der Software sind allgemeine Hinweise auf Grundlage der hinterlegten Regeln. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder technische Prüfung und stellen keine Rechtsberatung dar.

(3)Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass der Kunde durch die Nutzung der Software sämtliche Anforderungen der DSGVO, der NIS-2-Richtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung, der KI-Verordnung, von BSI-Standards oder sonstiger Vorschriften erfüllt.

G 9 Support

(1)Der Support umfasst Fragen zur Installation und Bedienung der Software sowie die Entgegennahme von Fehlermeldungen. Er wird per E-Mail an tool-support@sec-expert.de während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) geleistet.

(2)Wir bearbeiten Anfragen im Paket „Unternehmen“ in der Regel innerhalb von drei Werktagen, Anfragen im Paket „Partner“ vorrangig in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Verbindliche Reaktionszeiten gelten nur bei gesonderter Vereinbarung.

(3)Inhaltliche Beratung zu Datenschutz und Informationssicherheit, die Erhebung beim Kunden oder bei dessen Mandanten sowie Schulungen sind nicht Bestandteil des Supports. Sie werden auf Wunsch nach Teil C gesondert erbracht.

G 10 Mängel

(1)Wir halten die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßem Einsatz auf einem System, das die Systemvoraussetzungen erfüllt, die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht nur unerheblich verfehlt.

(2)Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Wir beseitigen Mängel innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl durch ein Update, eine Fehlerkorrektur oder eine zumutbare Umgehungslösung.

(3)Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

(4)Gelingt die Mängelbeseitigung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, kann der Kunde das Entgelt angemessen mindern oder den Vertrag nach § 543 BGB außerordentlich kündigen.

(5)Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die auf Änderungen des Kunden an der Software, auf Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen, auf nicht installierte Updates oder auf Software Dritter zurückzuführen sind.

(6)Schadensersatzansprüche richten sich nach A 7.

G 11 Laufzeit und Kündigung

(1)Die Lizenz läuft zwölf Monate ab Beginn der Vertragslaufzeit (G 3 Abs. 3). Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an post@sec-expert.de genügt.

(2)Hinzugebuchte Arbeitsplätze laufen gemeinsam mit der Hauptlizenz und enden mit dieser. Für das laufende Lizenzjahr berechnen wir sie anteilig.

(3)Ein Wechsel vom Paket „Unternehmen“ in das Paket „Partner“ ist jederzeit möglich. Das bereits gezahlte Entgelt wird anteilig angerechnet; mit dem Wechsel beginnt eine neue Laufzeit von zwölf Monaten. Ein Wechsel in ein kleineres Paket oder eine Reduzierung der Arbeitsplätze ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.

(4)A 13 (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt unberührt.

G 12 Vertragsende

(1)Mit Ende der Vertragslaufzeit endet das Nutzungsrecht im Umfang des Lizenzpakets. Die Software wechselt dann in einen eingeschränkten Modus: Vorhandene Erhebungen und bereits erzeugte Dokumente bleiben lesbar und exportierbar; neue Erhebungen, Änderungen und Updates sind nicht mehr möglich.

(2)Der Kunde darf die Software im eingeschränkten Modus zeitlich unbefristet weiter nutzen, um auf seine Daten zuzugreifen. Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung, Updates oder Support besteht dann nicht mehr.

(3)Rechte an den erzeugten Dokumenten nach G 5 bleiben unberührt.

G 13 Preise und Zahlung

(1)Das Lizenzentgelt richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste und wird jährlich im Voraus berechnet. Es gilt A 5.

(2)Für Verlängerungszeiträume gilt der zum Verlängerungszeitpunkt gültige Preis, wenn wir dem Kunden einen geänderten Preis mindestens vier Monate vor Ablauf der Laufzeit in Textform mitgeteilt haben. Der Kunde kann dann den Vertrag noch bis zum Ende der Laufzeit kündigen; ansonsten verlängert sich der Vertrag zum mitgeteilten Preis. Auf dieses Recht und die Folgen weisen wir in der Mitteilung hin.

(3)Ist der Kunde mit der Zahlung des Lizenzentgelts mehr als einen Monat in Verzug, können wir nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist die Bereitstellung von Updates und Support aussetzen. A 13 bleibt unberührt.

G 14 Lizenzprüfung

(1)Der Kunde teilt uns auf Anfrage, höchstens einmal im Kalenderjahr, in Textform mit, auf wie vielen Rechnern die Software installiert ist.

(2)Nutzt der Kunde die Software in einem größeren Umfang als lizenziert, bucht er die fehlenden Arbeitsplätze rückwirkend ab Beginn der Mehrnutzung zum gültigen Preis nach. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

G 15 Demoversion

(1)Die Demoversion stellen wir unentgeltlich und unverbindlich zu Testzwecken zur Verfügung. Sie kann im Funktionsumfang und in der Nutzungsdauer beschränkt sein.

(2)Für die Demoversion haften wir nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel sowie in den Fällen von A 7 Abs. 1 b) und d).

(3)Die Nutzung der Demoversion für produktive Erhebungen bei Dritten ist nicht gestattet.

G 16 Audit ohne Lizenz und Übernahme von Erhebungen

(1)Führen wir mit der Software ein Audit beim Kunden durch, ohne dass dieser eine Lizenz erwirbt, handelt es sich um eine Beratungsleistung nach Teil C. Der Kunde erhält die erzeugten Dokumente nach G 5; Nutzungsrechte an der Software erhält er nicht.

(2)Erwirbt der Kunde im Anschluss an ein Audit eine Lizenz, übernehmen wir auf Wunsch die Erhebungsdaten des Audits kostenfrei in seine Installation. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt A 10 Abs. 2.